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Momentum GmbH Affiliatepartner- und Lieferbedingungen
Affiliatepartnerbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Affiliatepartnervertrages zwischen Momentum GmbH, Alewinstr. 58, 29525 Uelzen vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Detlev Beckmann & Patrick Flender, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: MOMENTUM GMBH) und dem unabhängigen und selbständigen Vertragspartner (im Folgenden: Affiliatepartner).
(2) MOMENTUM GMBH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand und -abschluss des Affiliatepartnervertrages
(1) MOMENTUM GMBH ist ein Unternehmen, das in Deutschland und anderen Staaten über ein Affiliatepartnernetzwerk hochwertige Produkte im Bereich Onlinemarketing, Persönlichkeitsentwicklung und Verkaufscoaching in digitaler, downloadbarer (Audio´s & Video´s) sowie physischer Form (künftig: Waren) vertreibt. Der Affiliatepartner soll für MOMENTUM GMBH Waren vertreiben (vermitteln). Für seine Tätigkeit erhält der Affiliatepartner eine entsprechende Verkaufsprovision. Für die vorgenannte Tätigkeit ist es nicht erforderlich, andere Affiliatepartner zu werben.
(2) Neben der unter (1) beschriebenen Tätigkeit, ist der Affiliatepartner berechtigt, weitere Affiliatepartner für den Vertrieb von Waren zu gewinnen. Für die Betreuung und Pflege der so vermittelten Affiliatepartner (Downline) erhält der werbende Affiliatepartner eine entsprechende Betreuungsprovision an deren Umsätzen. Die Höhe der Provision richtet sich nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Netto – Vergütungswerten und dem jeweils geltenden Vergütungsplan (Marketingplan) einschließlich der dort geregelten Netto-Werte.
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
(1) Ein Vertragsabschluss ist mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher (Konsumenten) ist nicht möglich. Pro natürlicher Person; Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und juristischer Person (z.B. AG, GmbH, Ltd.,) wird nur ein Affiliatepartnerantrag akzeptiert. Wenn der Affiliatepartner eine Personengesellschaft oder eine juristische Person ist, dann muss er alle erforderlichen Information über diese Gesellschaft (wie z.B. Geschäftsführer, Sitz der Gesellschaft, Handelsregistersitz- und -nummer) bei der Registrierung als Affiliatepartner angeben. MOMENTUM GMBH behält sich vor Kopien der erforderlichen Unterlagen wie z.B. einen Handelsregisterauszug oder die Gesellschaftssatzung einzufordern.
(2) Bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften und ihren abhängigen Kindern wird, sofern sie unter derselben Anschrift leben, ebenfalls nur ein Affiliatepartnerantrag je Paar und/oder Familie akzeptiert.
(3) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
(4) Der Affiliatepartner ist verpflichtet, den Affiliatepartnerantrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und die Affiliatepartnerbedingungen durch „Häkchensetzen“ vor Versendung des Online-Antrages zu akzeptieren. Änderungen der personen- oder unternehmensbezogenen Daten des Affiliatepartners sind MOMENTUM GMBH unverzüglich schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse eliteteam@networxvision.de zu melden. MOMENTUM GMBH behält sich im Einzelfall vor, weitere Informationen von dem Affiliatepartner einzuholen.
(5) MOMENTUM GMBH behält sich das Recht vor, Affiliatepartneranträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen.
(6) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1), (2) und (4) geregelten Pflichten, ist die MOMENTUM GMBH ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Affiliatepartnervertrag fristlos zu kündigen und gegebenenfalls ausbezahlten Provisionen zurückzufordern. Zudem behält sich die MOMENTUM GMBH für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
§ 4 Pflichten des Affiliatepartners
(1) Der Affiliatepartner ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Dem Affiliatepartner ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot des Versendens von unerwünschten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam). Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung (z.B. erfolgsversprechen) ist untersagt. Dem Affiliatepartner ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über MOMENTUM GMBH Produkte oder das Vertriebssystem zu machen. Dem Affiliatepartner ist es ferner untersagt, Werbung über Verdienstmöglichkeiten oder Angaben zu seinen Provisionen gegenüber Dritten insbesondere im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zu machen.
(3) Der Affiliatepartner handelt als selbständiger Unternehmer. Er ist kein Arbeitnehmer oder Handelsvertreter, sondern Affiliatepartner, nämlich Vermittler und/oder Wiederverkäufer, so dass keine Umsatzvorgaben oder Abnahmepflichten bestehen.
(4) Der Affiliatepartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich, eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Affiliatepartner, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für MOMENTUM GMBH erwirtschaftet, ordnungsgemäß an seinem Sitz zu versteuern. MOMENTUM GMBH behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. einzufordern, die ihr durch Nichtanmeldung des Gewerbes erwachsen, außer der Affiliatepartner hat die Nichtanmeldung nicht zu vertreten. Von MOMENTUM GMBH werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Affiliatepartner entrichtet. Der Affiliatepartner ist nicht bevollmächtigt, im Namen von MOMENTUM GMBH Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.
(5) Dem Affiliatepartner ist es untersagt, zusätzliche Wettbewerbsprodukte (Waren) oder Produkte anderer Network Marketing Unternehmen oder vergleichbarer Unternehmen zu bewerben und/oder zu vertreiben, sofern hier nicht eine ausdrückliche Zusammenarbeit seitens der Momentum GmbH erwünscht ist. Eine Genehmigung ist schriftlich hierzu einzuholen, kann nach Erteilung aber auch jederzeit schriftlich seitens der Momentum GmbH widerrufen werden ohne Angabe von Gründen. Dem Affiliatepartner ist ebenfalls nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Firmen an andere MOMENTUM GMBH Affiliatepartner zu vertreiben. Soweit der Affiliatepartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen, die nicht Wettbewerber sind, tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Außerdem ist es dem Affiliatepartner untersagt, andere MOMENTUM GMBH Affiliatepartner für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben. Dem Affiliatepartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Affiliatepartnervertrages gegen andere Affiliatepartner oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
(6) Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen Person, einer juristischen Person oder Personalgesellschaft, die/das bereits Affiliatepartner bei MOMENTUM GMBH in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 12 Monate einen Affiliatepartnervertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
(7) Der Affiliatepartner hat absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse von MOMENTUM GMBH und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehört insbesondere auch die Informationen zu den Downline Aktivitäten und die darin enthaltenen Informationen. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Geschäftspartnervertrages fort.
(8) MOMENTUM GMBH stellt für jeden Markt (Land) rechtlich geprüfte Marketing- und Verkaufsunterlagen zur Verfügung, die für den Affiliatepartner im Backoffice hinterlegt sind. Dies schützt den Affiliatepartner vor Abmahnungen und gibt ihm Sicherheit. Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Verkaufsunterlagen, eigener Produktbroschüren oder sonstiger selbständig erstellter Medien und Werbemittel ist nur nach vorheriger, stets widerruflicher, schriftlicher Genehmigung durch MOMENTUM GMBH gestattet. Die Bewerbung von MOMENTUM GMBH Produkten über das Internet ist ausschließlich unter Verwendung der hinterlegten Werbemittel und Werbeaussagen erlaubt. An keiner Stelle darf der Affiliatepartner Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei MOMENTUM GMBH machen. Für den Fall, dass der Affiliatepartner die Waren von MOMENTUM GMBH in anderen Internet Medien wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook), Online Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf er ebenfalls nur die hinterlegten offiziellen MOMENTUM GMBH Werbeaussagen verwenden und an keiner Stelle Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei MOMENTUM GMBH machen. Es ist den Affiliatepartnern stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen an andere Affiliatepartner von MOMENTUM GMBH zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
(9) Die Waren von MOMENTUM GMBH dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich bei Homepartys, Online-Homeparties, Online-Netzwerkeveranstaltungen oder in Online Konferenzen von den Affiliatepartnern vorgestellt und/oder verkauft werden. Die Waren dürfen von dem Affiliatepartner ferner nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von MOMENTUM GMBH auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden. Einschränkung hierbei ist, dass der Affiliatepartner auf dieser Messe keine Produkte von Mitbewerbern anbieten darf. Die Produkte von MOMENTUM GMBH dürfen im Übrigen in Gastronomiebetrieben und sonstigen Ladengeschäften wie z.B. Supermärkten oder Tankstellen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch MOMENTUM GMBH vertrieben werden.
(10) Die Waren dürfen nicht auf Versteigerungen, öffentlichen und privaten Flohmärkten, Tauschbörsen, Kaufhäusern, Internetmärkten wie z.B. eBay, Amazon oder auf vergleichbaren Verkaufsplätzen angeboten werden.
(11) Der Affiliatepartner darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er im Auftrag oder im Namen von MOMENTUM GMBH handelt. Vielmehr ist er verpflichtet, sich als unabhängiger MOMENTUM GMBH Affiliatepartner vorzustellen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „Unabhängiger MOMENTUM GMBH Affiliatepartner“ aufweisen. Dem Affiliatepartner ist es ferner untersagt, im Namen der MOMENTUM GMBH für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben.
(12) Sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien sind vom Affiliatepartner verantwortlich zu übernehmen.
(13) MOMENTUM GMBH ermöglicht dem Affiliatepartner den Erwerb der Ware für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls dürfen der Affiliatepartner selbst oder aber seine Familienmitglieder andere Affiliatepartner dazu veranlassen, Produkte in größeren Mengen für den Eigenverbrauch zu erwerben, die den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Haushaltes unangemessen übersteigen.
(14) Der Affiliatepartner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonstwie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten oder solche negativ, herabwertend oder sonstwie gesetzeswidrig Bewertungen zur Abwerbung von Affiliatepartnern anderer Unternehmen einzusetzen.
(15) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder) von MOMENTUM GMBH sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von dem Affiliatepartner ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der MOMENTUM GMBH weder ganz, noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.
(16) Auch die Verwendung des Namens, der Marken, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen (künftig Kennzeichen) von MOMENTUM GMBH ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung erlaubt. Dies gilt auch für die Registrierung von Internetdomains, die ein Kennzeichen von MOMENTUM GMBH in jeglicher Schreibweise enthalten. MOMENTUM GMBH kann verlangen, dass Internetdomains, die ein Kennzeichen von MOMENTUM GMBH verwenden und deren Verwendung nicht von MOMENTUM GMBH schriftlich genehmigt worden ist, gelöscht werden und/oder an MOMENTUM GMBH übertragen werden. Die Übernahmekosten für die Domain werden von MOMENTUM GMBH für den Fall der Übernahme übernommen.
(17) Eine natürliche Person, ebenso wie eine juristische Person, ist nur zum Erwerb einer Position im Marketingplan berechtigt.
(18) Ein Affiliatepartner kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei MOMENTUM GMBH registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch MOMENTUM GMBH für die alte Position des Affiliatepartners mindestens 12 Monate zurückliegt und der kündigende Affiliatepartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für MOMENTUM GMBH verrichtet hat.
(19) Dem Affiliatepartner ist es nicht erlaubt, auf Presseanfragen über MOMENTUM GMBH, deren Produkte, dem MOMENTUM GMBH Marketingplan oder sonstige MOMENTUM GMBH Leistungen zu antworten. Der Affiliatepartner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an MOMENTUM GMBH weiterzuleiten.
(20) Der Affiliatepartner darf nur in solchen Staaten Waren für MOMENTUM GMBH vertreiben oder neue Affiliatepartner gewinnen, die offiziell von MOMENTUM GMBH eröffnet wurden.
(21) Der Affiliatepartner, der zugleich Sponsor ist, ist verpflichtet, seine Downline zu unterstützen und fortzubilden. Beispielhaft aber nicht abschließend soll der Sponsor seine Downline in die Verkaufstechniken und die Waren einweisen, die Rechte und Pflichten erläutern einschließlich der Hingabe sämtlicher rechtlich relevanter Vertragsdokumente, den Provisionsplan erläutern und Trainingmaßnahmen durchführen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erhält der Sponsor nicht, da er an dem Erfolg seiner Downline durch eine entsprechende Verprovisionierung beteiligt ist.
(22) Dem Affiliatepartner ist es untersagt, selbst oder durch Dritte die Waren unterhalb des von MOMENTUM GMBH empfohlenen Weiterverkaufspreises zu veräußern.
§ 5 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 4 geregelten Pflichten des Affiliatepartners erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die MOMENTUM GMBH unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung.
(2) Kommt es nach Ablauf der Frist im Sinne des Absatzes (1) erneut zu demselben oder einem ähnlichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen von MOMENTUM GMBH gestellt wird und im Streitfall durch das zuständige Landgericht zu überprüfen ist, fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Affiliatepartner zu ersetzen verpflichtet ist.
(3) Der Affiliatepartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die MOMENTUM GMBH durch eine Pflichtverletzung im Sinne des § 4 entstehen, außer der Affiliatepartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(4) Der Affiliatepartner stellt MOMENTUM GMBH, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der in § 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Affiliatepartners gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung der MOMENTUM GMBH von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Affiliatepartner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die MOMENTUM GMBH in diesem Zusammenhang entstehen.
§ 6 Affiliatepartnerschutz / Kein Gebietsschutz
(1) Jenem aktiven Affiliatepartner, der einen neuen Affiliatepartner erstmals bei MOMENTUM GMBH gemeldet hat, wird der Neue in seine Struktur zugewiesen (Affiliatepartnerschutz), wobei das Datum des Eingangs des Registrierungsantrages bei MOMENTUM GMBH für die Zuteilung gilt. Sofern zwei Affiliatepartner denselben neuen Affiliatepartner als für sich gesponsert beanspruchen, wird MOMENTUM GMBH nur den in der Erst-Registrierung genannten Sponsor berücksichtigen.
(2) Die Einhaltung der Sponsorlinien ist ein Grundsatz des Vertriebssystems von MOMENTUM GMBH und dient als unabdingbare Geschäftsgrundlage dem Schutz aller Affiliatepartner. Ein Wechsel eines Affiliatepartners in eine andere Linie ist nicht möglich. Sollte ein Affiliatepartner versuchen über einen Strohmann, einen Ehegatten, einen sonstigen Verwandten, einem Handelsnamen, einer Kapitalgesellschaften, einer Personengesellschaft oder Treuhandgesellschaften die Linie zu wechseln oder unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine solche Affiliatepartnerschaft herbeiführen, kann dies zum Verlust der Affiliatepartnerschaft durch unmittelbare außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung führen.
(3) Der sich registrierende Affiliatepartner ist verpflichtet, die Daten des Sponsors ordnungsgemäß und vollständig zu übermitteln. MOMENTUM GMBH ist berechtigt, Namen und Adressen eines Affiliatepartners aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen und Anschreiben mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ oder ähnlich retourniert werden und dieser Affiliatepartner nicht innerhalb einer angemessenen Frist die fehlerhaften Daten berichtigt. Sofern MOMENTUM GMBH durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten von diesem Affiliatepartner zurückzufordern, außer er hat die fehlerhafte Zustellung nicht zu vertreten.
(4) Dem Affiliatepartner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu. Ferner ist es ihm untersagt, mit einem Gebietsschutz zu werben.
§ 8 Werbemittel, Zuwendungen, Datenverarbeitung
(1) Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen der MOMENTUM GMBH können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
(2) Die Verarbeitung von Daten für den Affiliatepartner durch die MOMENTUM GMBH ist mit einer monatlichen Affiliatepartnergebühr von netto 7€ für ein Jahr im voraus zu begleichen, wobei sich MOMENTUM GMBH ausdrücklich die Einführung einer höheren Affiliatepartnergebühr für die Zukunft vorbehält.
§ 9 Zahlungsbedingungen / Provisionszahlungsmodalitäten / Abtretungsverbot
(1) MOMENTUM GMBH behält sich vor, den Affiliatepartner vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen bzw. Lieferung von Waren zum Nachweis seiner Steuernummer und Umsatzsteuer-ID sowie der Gewerbeanmeldung aufzufordern.
(2) Provisionen des Affiliatepartners werden auf ein durch den Affiliatepartner bei Vertragsschluss benanntes Geschäftskonto oder Girokonto ausgezahlt.
(3) Sämtliche Provisionszahlungen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Marketing-/Vergütungsplan.
(4) MOMENTUM GMBH ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist die MOMENTUM GMBH zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle erforderlichen Dokumente [siehe unter (1) bis (2)] vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens der MOMENTUM GMBH, gilt als vereinbart, dass dem Affiliatepartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.
(5) MOMENTUM GMBH ist berechtigt, Forderungen, die MOMENTUM GMBH gegen den Affiliatepartner zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Sofern ein bereits verprovisionierter Warenkauf eines Kunden rückabgewickelt wird, so ist die bereits geleistete Provision zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt in dem Monat der Rückabwicklung des Kaufs mit dem Kunden gegebenenfalls durch Verrechnung mit bestehenden Provisionsansprüchen und unter Abzug der erlangten Qualifikation im Marketingplan.
(6) Der Affiliatepartner ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(9) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen von Affiliatepartnern aus Affiliatepartnerverträgen sind ausgeschlossen. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet.
(10) Fehlerhafte Provisionen, Bonis oder sonstige Zahlung sind MOMENTUM GMBH binnen 60 Tagen der fehlerhaften Zahlung mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Bonis oder sonstige Zahlung als genehmigt.
(10) MOMENTUM GMBH rechnet die Provisionen mit dem Affiliatepartner zum 15. Des Folgemonats ab.
§ 10 Sperrung des Affiliatepartners
(1) Für den Fall, dass der Affiliatepartner auf Anforderung von MOMENTUM GMBH nicht innerhalb von 30 Tagen seit Registrierung und Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Provisionen, alle notwendigen Unterlagen erbringt, steht MOMENTUM GMBH die vorübergehende Sperrung des Affiliatepartners innerhalb des Vertriebssystems bis zum Zeitpunkt der Erbringung der angeforderten Unterlagen zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Affiliatepartner nicht zur außerordentlichen Kündigung, außer der Affiliatepartner hat die Sperrung nicht zu vertreten.
(2) Provisionsansprüche, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden innerhalb der MOMENTUM GMBH als Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich MOMENTUM GMBH das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. MOMENTUM GMBH behält sich insbesondere vor, den Zugang des Affiliatepartners ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Affiliatepartner gegen die in den § 3, § 4 und § 13 (2) genannten Pflichten oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der Affiliatepartner die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung der MOMENTUM GMBH nicht innerhalb der in § 5 genannten Frist beseitigt. Bei einem Verstoß gegen die in § 13 (2) geregelten Pflichten ist MOMENTUM GMBH ohne vorherige Abmahnung zur Sperrung berechtigt.
§ 11 Dauer und Beendigung des Vertrages und Folgen der Beendigung / Tod eines Affiliatepartners
(1) Der Affiliatepartnervertrag wird auf unbestimmte Zeit vereinbart und kann nur vom Affiliatepartner unter Einhaltung der Schriftform bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. MOMENTUM GMBH hat das Recht, den Affiliatepartnervertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der Affiliatepartner innerhalb eines Zeitraumes von zwölf aufeinander folgenden Monaten keine Umsätze tätigt.
(2) Der Affiliatepartnervertrag endet spätestens mit dem Tode des Affiliatepartners oder dessen Löschung im Handelsregister Der Affiliatepartnervertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden. Mit dem/den Erben muss grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten, dann ein neuer Affiliatepartnervertrag geschlossen werden, durch den er in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Sofern es ein Testament über die Vererbung der Affiliatepartnervertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der Sechs-Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf MOMENTUM GMBH über. Ausnahmsweise verlängert sich die Sechs-Monats-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist.
(3) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in Absatz (1) behält sich MOMENTUM GMBH das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen eine der in § 3, § 4 und § 13 (2) geregelten Pflichten vor, sofern der Affiliatepartner seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 5 nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in § 13 (2) geregelten Pflichten ist MOMENTUM GMBH ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
(4) Domains, die den Namen „MOMENTUM GMBH“ oder eine Marke, eine geschäftliche Bezeichnung oder einen Werktitel von MOMENTUM GMBH beinhalten, dürfen nach Beendigung des Vertrages nicht mehr genutzt werden und sind an die MOMENTUM GMBH gegen Übernahme der Kosten der Übertragung der Domain herauszugeben.
(5) Nach der Beendigung eines Vertrages ist ein erneuter Vertragsschluss erst nach Ablauf einer Frist von mindestens 12 Monaten möglich.
(6) Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Affiliatepartner kein Recht auf Provisionierung ebenso insbesondere kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da der Affiliatepartner kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
§ 12 Haftungsausschluss
(1) Sofern MOMENTUM GMBH seinen Vertrieb einstellt, da nachträglich festgestellt wird, dass die Ware nicht verkehrsfähig ist oder, sofern der Lieferant von MOMENTUM GMBH seine Tätigkeit einstellt, oder die Ware nicht mehr verfügbar ist oder die Ware nur noch mit geänderten Inhalten geliefert wird, haftet MOMENTUM GMBH hierfür ausdrücklich nicht.
(2) Im Übrigen haftet MOMENTUM GMBH für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch die MOMENTUM GMBH, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der MOMENTUM GMBH, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet die MOMENTUM GMBH nicht, außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der MOMENTUM GMBH, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte der Affiliatepartner sind für MOMENTUM GMBH fremde Informationen im Sinne des TMG.
(4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 13 Übertragung des Geschäftsbetriebs / Übertragung der gesponserten Struktur auf Dritte / Anteilsübertragung bei juristischer Person oder Personengesellschaft
(1) MOMENTUM GMBH ist jederzeit berechtigt, ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern sich der Rechtsnachfolger an die gesetzlichen Vorschriften, wie auch die geltenden Verträge, hält.
(2) Der Affiliatepartner ist zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch MOMENTUM GMBH und Vorlage des Kauf- und/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten, wie auch der Vorlage des Affiliatepartnerantrages des Dritten an MOMENTUM GMBH berechtigt, sofern nicht MOMENTUM GMBH von ihrem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Zustimmung kann durch MOMENTUM GMBH, sofern sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, im Übrigen nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Der Affiliatepartner ist verpflichtet, MOMENTUM GMBH die beabsichtigte Übertragung seiner Vertriebsstruktur schriftlich anzuzeigen. MOMENTUM GMBH hat nach Eingang der schriftlichen Anzeige einen Monat Zeit, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so ist die Übertragung zulässig, außer es stehen anderweitige wichtige Gründe entgegen. Ein Verkauf ist nur im ungekündigten Verhältnis möglich. Bei fristloser Kündigung oder einem Verstoß gegen diese Affiliatepartner- und Lieferbedingungen Deutschland von MOMENTUM GMBH entfällt das Recht des Affiliatepartners zum Verkauf der eigenen Vertriebsorganisation ebenso wie für den Fall, das der verkaufende Affiliatepartner MOMENTUM GMBH noch Geld schuldet.
(3) Sofern als Affiliatepartner eine juristische Person oder Personengesellschaft registriert ist, ist eine Übertragung der Vertriebsstruktur nur unter Einhaltung der Voraussetzungen dieses Vertrages zulässig.
(4) Sofern eine neue als Affiliatepartner registrierte juristische Person oder Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies möglich sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die die Affiliatepartnerschaft beantragt haben, ebenfalls als Gesellschafter verbleiben. Sofern ein Gesellschafter aus der als Affiliatepartner registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder seine Anteile auf Dritte übertragen möchte, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunden zulässig. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, so behält MOMENTUM GMBH sich die Kündigung des Vertrages der als Affiliatepartner registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft vor.
§ 14 Trennung/Scheidung
Für den Fall, dass ein als Ehepaar, gesetzlich eingetragene Lebensgemeinschaft, juristische Person oder Personengesellschaft registrierter Affiliatepartner seine Gesellschaft intern beendet, gilt, dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung der vorgenannten Gesellschaft nur eine Affiliatepartnerposition verbleibt. Die sich trennenden Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welchen Gesellschafter die Affiliatepartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies MOMENTUM GMBH schriftlich anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Affiliatepartnerschaft bei MOMENTUM GMBH behält sich MOMENTUM GMBH das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Affiliatepartners führt, zu einem Verstoß gegen diese Affiliatepartner- und Lieferbedingungen Deutschland, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.
§ 15 Verjährung
Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Parteien binnen 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs oder zum Zeitpunkt des Entstehens des Schadens oder der Erkennbarkeit des Schadens.
§ 16 Datenschutz
(1) Nachfolgend ist die Datenschutzerklärung von MOMENTUM GMBH zu finden.
(2) Durch das Ausfüllen und Übermitteln eines Formulars zu Bestellzwecken oder zu Zwecken der Erlangung der Affiliatepartnerschaft übermittelt der Affiliatepartner personenbezogene Daten an MOMENTUM GMBH.
(3) MOMENTUM GMBH verwendet die von dem Affiliatepartner übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts zum Zwecke der Abrechnung und Erfüllung des Vertrages. Insoweit erhebt, speichert und verarbeitet MOMENTUM GMBH ausschließlich die durch den Affiliatepartner im Rahmen seiner Angaben in dem Formular zur Verfügung gestellten Daten.
(4) Zu dem Zweck der Vertragserfüllung, nämlich z.B. zur Auslieferung oder zur Abrechnung, werden die personenbezogenen Daten des Affiliatepartners z.B. an den Spediteur oder die Buchhaltung weitergeleitet, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Diese Dritten sind ebenfalls verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Affiliatepartners ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts zu verwenden.
(5) Der Affiliatepartner ist unter der E-Mail Adresse eliteteam@networxvision.de berechtigt, soweit zulässig die Änderung, Sperrung oder Löschung seiner Daten zu verlangen und der Nutzung seiner Daten zu Zwecken der Informationsübermittlung von MOMENTUM GMBH zu widersprechen.
(6) Über die vorgenannte Datenschutzerklärung hinaus werden sämtliche an MOMENTUM GMBH übermittelten, personenbezogenen Daten des Affiliatepartners ohne dessen gesonderte schriftliche Einwilligung nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.
(7) Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu neben der Kündigung auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, werden die Daten des Affiliatepartners, die aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, mit Ausnahme der Daten, für die eine Einwilligung in eine weitere Verwendung erteilt wurde, gesperrt. Diese Daten stehen einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung.
(8) Sofern der Affiliatepartner weitere Informationen über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten wünscht oder die Löschung, Sperrung oder Änderung der Daten des Interessenten gewünscht wird, steht ein Support unter der in Absatz (5) genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung.
§ 17 Einbeziehung des Vergütungssystems, des Provisionsplans, des Marketingplanes / Einwilligung in die Weitergabe von personenbezogener Daten
(1) Das Vergütungssystem, der Provisionsplan und der Marketingplan sind ebenfalls Bestandteil des Affiliatepartnervertrages, was der Affiliatepartner ebenso wie die Kenntnisnahme der vorgenannten Dokumente mit der Versendung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars auf dem elektronischen Wege bestätigt. Der Affiliatepartner muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
(2) Ferner ist auch die Datenschutzerklärung (vgl. § 16) ausdrücklich Bestandteil dieses Vertrages, was der Affiliatepartner mit der Versendung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars auf dem elektronischen Wege bestätigt. Der Affiliatepartner stimmt mit der Versendung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars auf dem elektronischen Wege der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten innerhalb von MOMENTUM GMBH sowie an die direkten Sponsorlinie des Geschäftspartners zu.
(3) MOMENTUM GMBH ist zu einer Änderung des Vergütungssystems, des Provisionsplans und des Marketingplans zu jeder Zeit berechtigt. MOMENTUM GMBH wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Affiliatepartner hat das Recht, sofern er nicht mit den Änderungen einverstanden ist, seinen Vertrag nach der Ankündigung bis zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Sofern er seinen Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, nimmt der Affiliatepartner die Änderung automatisch an.
§ 18 Einwilligung zur Verwendung von fotografischen und audiovisuellen Material
Der Affiliatepartner gewährt MOMENTUM GMBH unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Affiliatepartner zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Affiliatepartner durch die Versendung des Affiliatepartnerantrages und der Übergabe dieser Affiliatepartnerbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.
§ 19 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Affiliatepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sofern der Affiliatepartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort Sitz von MOMENTUM GMBH.
§ 20 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
(1) MOMENTUM GMBH ist zu einer Änderung der Affiliatepartner- und Lieferbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Die MOMENTUM GMBH wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Affiliatepartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist MOMENTUM GMBH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Affiliatepartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Affiliatepartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten
Stand der Affiliatepartnerbedingungen: 01.02.2015